DSGVO - Lassen Sie sich beraten.Die DSGVO macht klare Vorgaben, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Es geht unter anderem um:
- Informationspflichten gegenüber Kunden und Mitarbeiter
- Gestaltung von Datenschutzerklärungen nicht nur für die Website
- Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Auftragsverarbeitungsvereinbarungen zwischen Ihnen und Dienstleistern wie Lohnbüros, IT-Administratoren, Cloud-Diensten, Reinigungsunternehmen u.a.
- gegebenenfalls Plicht zur Berufung eines Datenschutzbeauftragten
- Einwilligungen zur Datenspeicherung
- Datensicherheit und IT-Sicherheit
- Maßnahmen bei Datenpannen müssen schon vorher geplant sein
- Recht auf Löschung von Daten. Wie machen Sie das?
- Verpflichtung der Arbeitnehmen auf das Datengeheimnis
Auch wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benötigt, so müssen Sie dennoch Maßnahmen, zur Umsetzung der DSGVO und anderer Gesetze ergreifen.
Hier stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite. Stets bemühe ich mich um pragmatische, einfache und unkomplizierte Lösungen die Ihr Budget möglichst wenig belasten. |