Datenschutz Beratung für Unternehmen

   
  

Die DSGVO ist längst in Kraft und noch immer gibt es viele Unternehmen, die sich mit der Umsetzung schwer tun oder diese einfach ignorieren. Das ist fatal, denn hier handelt es sich weder um eine Fahrlässigkeit noch um ein Kavaliersdelikt. Bei Verstößen gegen den Datenschutz drohen hohe Bußgelder. Der Höchstbetrag kann bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen oder bis zu 20 Millionen Euro, je nachdem, welche Summe höher liegt. Die DSGVO sieht explizit die Bestrafung vor und es geht nicht um die Frage ob bestraft wird, sondern wann. Aber wie auch immer: Die Gesetze sind umzusetzen und einzuhalten. Also wägen Sie nicht ab, sondern tun Sie was!

 
   

DSGVO - Lassen Sie sich beraten.

Die DSGVO macht klare Vorgaben, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Es geht unter anderem um:

  • Informationspflichten gegenüber Kunden und Mitarbeiter
  • Gestaltung von Datenschutzerklärungen nicht nur für die Website
  • Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitungsvereinbarungen zwischen Ihnen und Dienstleistern wie Lohnbüros, IT-Administratoren, Cloud-Diensten, Reinigungsunternehmen u.a.
  • gegebenenfalls Plicht zur Berufung eines Datenschutzbeauftragten
  • Einwilligungen zur Datenspeicherung
  • Datensicherheit und IT-Sicherheit
  • Maßnahmen bei Datenpannen müssen schon vorher geplant sein
  • Recht auf Löschung von Daten. Wie machen Sie das?
  • Verpflichtung der Arbeitnehmen auf das Datengeheimnis

Auch wenn Ihr Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten benötigt, so müssen Sie dennoch Maßnahmen, zur Umsetzung der DSGVO und anderer Gesetze ergreifen.

Hier stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite. Stets bemühe ich mich um pragmatische, einfache und unkomplizierte Lösungen die Ihr Budget möglichst wenig belasten.

 
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